Der Förderverein.
Unterstützen Sie die Feuerwehr Landskrone – auch ohne aktiv einzutreten.
Gemeinsam für die Sicherheit.
Da auf Grund der immer knapper werdenden Haushaltsmittel der Träger der Feuerwehr nicht immer alle notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen kann, ist die Freiwillige Feuerwehr auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen.
Der Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler e. V. hat die Aufgabe, das Feuerwehrwesen nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zu fördern. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Wer die Feuerwehr Landskrone unterstützen möchte, aber nicht aktiv am Einsatz- oder Übungsdienst teilnehmen kann oder will, hat damit eine weitere Möglichkeit – ganz ohne Dienstverpflichtung.
Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied werden – unabhängig von Wohnort oder Vorwissen.
Mitgliedsbeitrag und Spenden sind auf Grund der anerkannten Gemeinnützigkeit steuerlich voll absetzbar.
Was Ihre Spende ermöglicht hat.
Für Atemschutzgeräteträger – im Einsatzfall lebenswichtig. Das Gerät ermöglicht es, verunglückte Einsatzkräfte schnell in verqualmten und unübersichtlichen Einsatzstellen zu orten.
Eine Puppe zur Herz-Lungen-Wiederbelebung, die im gesamten Stadtgebiet alle Feuerwehren bei jährlichen Fortbildungsmaßnahmen unterstützt.
Projektoren für den Schulungsunterricht, Dienstpullover, Kleiderspinde – alles, was den Alltag der Einsatzkräfte verbessert.
Unterstützung der Jugendfeuerwehr der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler – für die Nachwuchsförderung von morgen.
So einfach geht es.
Laden Sie den Mitgliedschaftsantrag sowie die Datenschutz-Einwilligungserklärung herunter.
Senden Sie den ausgefüllten Antrag an den 1. Vorsitzenden. Bitte beachten Sie, dass eine Einzugsermächtigung benötigt wird – sie kann jederzeit widerrufen werden und vermeidet aufwändigen Rechnungsversand.
Als inaktives Mitglied zahlen Sie 10, – € jährlich. Alternativ ist auch eine einmalige Spende möglich – beides ist steuerlich voll absetzbar.
Laden Sie die Formulare herunter und senden Sie diese an den 1. Vorsitzenden.
Mitgliedschaftsantrag Datenschutz-Einwilligung